PRAXIS
BÜROTEAM

Elisabeth Valpertz
Sekretariat

Karin Schrage
Sekretariat

Gaby Voss
Buchhaltung
KONTAKT
Rufen Sie uns bitte während der Bürozeiten an:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr & 16.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr & 16.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr & 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Wir sind telefonisch zu den Bürozeiten erreichbar. Ansonsten per Fax oder über den Postweg.
Aus organisatorischen Gründen können Anfragen und andere Anliegen ausschließlich über diese Wege erfolgen. Andere Wege der Kommunikation – wie Email – sind leider nicht möglich und können nicht beantwortet werden.
Praxis für Psychotherapie GbR
Frankfurter Str. 1
57462 Olpe
Telefon: 02761-94125-0
Fax: 02761-94125-25
ANFAHRT
Die Praxis befindet sich im Stadtzentrum von Olpe in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz und der zentral gelegenen St. Martinus-Kirche und ist gut mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Es gibt öffentliche Parkplätze am Haus (freie Parkzeit eine Stunde mit Parkscheibe) sowie zahlreiche, fußläufig erreichbare Parkhäuser (gegen Gebühr).
Die Praxis ist nicht barrierefrei und liegt im ersten, zweiten und dritten Obergeschoß des Hauses.
Anmeldung
Der Bundestag hat ein Sparprogramm für Gesundheit beschlossen. Besonders massiv fallen die Kürzungen bei den ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen aus – und das geht zulasten unserer Patient:innen.
Aufgrund der damit verbundenen noch unklaren gesetzlichen Rahmenbedingungen ist derzeit nicht absehbar, wie sich die Aufnahme von Patient:innen mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) in unserer Praxis künftig gestalten wird.
Wir informieren Sie, sobald hierzu verlässliche Informationen vorliegen, und bitten bis dahin um Ihr Verständnis.
Nützliche Links
bei der Suche nach psychotherapeutischer Unterstützung:
Arzt- und Psychotherapeutensuche
Weitere Tipps für die Therapieplatzsuche
Gruppentherapieplätze
Erwägen Sie eine Gruppentherapie: Die Behandlung erfolgt mit mehreren Patient:innen, die eine ähnliche Symptomatik aufweisen,gleichzeitig. Dadurch sind die Wartezeiten oft kürzer. Gruppentherapie ist nachweislich ebenso wirksam wie eine Einzeltherapie, bei manchen Beschwerden sogar wirksamer.
Eine Übersicht über Gruppentherapeutinnen finden Sie hier.
Ausbildungsinstitute
Wenden Sie sich auch an psychotherapeutische Ausbildungsinstitute. Dort werden angehende Psychotherapeut:innen unter fachlicher Supervision ausgebildet. Die regelmäßige Supervision durch erfahrene Kolleg:innen dient der Sicherung der Qualität der Behandlung.
Eine Übersicht anerkannter psychotherapeutischer Ausbildungsinstitute finden Sie hier.
Online-Angebote
Informieren Sie sich auch über Online-Angebote Ihrer Krankenkasse. Zur Überbrückung der Wartezeit werden teilweise Videokurse oder regelmäßige telefonische Gespräche mit Therapeut:innen angeboten. Diese können eine erste Unterstützung bieten.
Kostenerstattungsverfahren
Unter besonderen Umständen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patient:innen in einer Privatpraxis (nur bei approbierten Psychotherapeut:innen). Voraussetzung ist in der Regel der Nachweis, dass zeitnah kein Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung verfügbar ist. Fragen Sie bei Privatpraxen gezielt nach dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren.
Information zur Kostenerstattung der DPtV.
Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen können eine wertvolle erste Anlaufstelle sein, um die Wartezeit bis zum Therapiebeginn zu überbrücken, sich weniger allein zu fühlen und sich mit Menschen mit ähnlichen Erfahrungen auszutauschen & Impulse zu erhalten.
Eine Übersicht über Selbsthilfeangebote in Deutschland finden Sie hier.
Weitere Informationen und Hilfe
Zum Thema Depression
- Infotelefon Depression
0800 3344533 - Diskussionsforum Depression
Für Angehörige & Freunde psychisch erkrankter Menschen
Im Notfall
In unserer psychotherapeutischen Praxis bieten wir keine akuten Notfalltermine an.
- Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt – außerhalb der Sprechstundenzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst bundesweit unter der Telefonnummer 116117.
- Nehmen Sie Kontakt zum nächstgelegenen Krankenhaus auf.
- Telefonseelsorge
0800 1110111 oder 0800 1110222 - „Nummer gegen Kummer“
Kinder- & Jugendtelefon: 116 111
Elterntelefon: 0800 111 0550 - Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
08000 116 016 - Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530 - Männer-Hilfetelefon0800 1239900
- Jugendnotmail
- silbernetz.org
Gesprächsangebot für ältere Menschen
0800 4 70 80 90 - krisenchat.de
Chatberatung für Menschen unter 25 - Weißer Ring – Hilfe für Opfer von Kriminalität, deren Angehörige sowie Zeugen
Telefon: 116 006
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe übernommen, sofern eine Indikation für Psychotherapie vorliegt. Ob eine solche vorliegt, wird im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der probatorischen Sitzungen festgestellt.
Die Kosten werden jedoch nur übernommen, wenn der:die Therapeut:in über eine Kassenzulassung verfügt.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Voraussetzung dafür ist zumeist, dass die Behandlung durch approbierte und in das Arztregister eingetragene Psychotherapeut:innen durchgeführt wird.
Der Umfang der Kostenübernahme unterscheidet sich allerdings je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle nach den für Sie geltenden Versicherungsbedingungen und eventuell notwendigen Antragsformalitäten.
Die Leistungen bei psychotherapeutischer Behandlung werden gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) abgerechnet.
SelbstzahleNDE
Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernehmen. Die Leistungen für die psychotherapeutische Behandlung werden gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) berechnet.
Psychologische Beratung und Coaching
Beratungen (z.B. bei Eheproblemen) und Coaching sind keine Kassenleistung und werden daher grundsätzlich nicht von einer Krankenversicherung übernommen. Diese Angebote richten sich daher ausschließlich an Selbstzahler:innen. Das Honorar orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).